| VETERANENEHRUNG
25 Jahre Aktivmitgliedschaft im EJV
Die Veteranenehre wird allen Jodlergruppen, Aktivsängern und Einzelmitgliedern zuteiL die 25 Jahre dem EJV angehören, jedoch bei mehrfacher Mitgliedschaft nur einmal. (Artikel 4 der Ausführungsbestimmungen EJV)
Anmeldung:
Der Mitgliedschaftsausweis für Veteranen (das Original in Format A-5, und in grüner Farbe) für Gruppenmitglieder ist jährlich bis spätestens 31. August des Vorjahres zur Delegiertenversammlung an den BKJV -Mutationschef einzusenden. Original-Mitgliedschaftsausweise sind frühzeitig beim BKJV -Mutationschef anzufordern. Die Formulare können auch ab der Homepage des BKJV (www.bkjv.ch) unter der Rubrik Formulare ausgedruckt werden.
Die ausgewiesenen Jahre der Mitgliedschaft sind korrekt (entsprechend dem Aktivmitglieder- Verzeichnis) anzugeben und durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder der Gruppe zu bestätigen. Unkorrekt ausgefüllte Mitgliedschaftsausweise werden zurückgewiesen.
Die Jodlergruppen und Einzelmitglieder werden vom BKJV -Mutationschef zur Veteranenehrung gemeldet.
EHRENVETERANENEHRUNG
50 Jahre Aktivmitgliedschaft im EJV
Gruppenmitglieder mit 50 jähriger Aktivrnitgliedschaft werden zu Ehrenveteranen ernannt. (Artikel 4 der Ausführungsbestimmungen EJV).
Anmeldungen haben in Briefform (nicht grüner Mitgliedschaftsausweis) mit eingehendem Tätigkeitsnachweis der letzten 25 Jahre in unserem Verband zu erfolgen. Der Zentralvorstand des EJV entscheidet endgültig über deren Ehrung. (Beschluss DV-EJV vom 12. 03. 1989)
Anmeldung:
Diese Anmeldung ist ebenfalls jährlich bis spätestens 31. August des Vorjahres zur Delegiertenversammlung an den BKJV-Mutationschef einzusenden.
Später eintreffende Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Die betroffenen Veteranen werden in diesem Fall erst ein Jahr später geehrt.
Die Jodlergruppen und Einzelmitglieder werden vom BKJV -Mutationschef zur Ehrenveteranenehrung gemeldet.
Bernisch-Kantonaler Jodlerverband
Der Vorstand
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